Kosten

Honorar für Psychotherapie und Coaching von Privatpersonen (Selbstzahler/Privatversicherte):

Die Höhe des Honorars orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ):

ca. 170 € pro 60 Min., 340 € pro 120 Min.; 

dabei kann eine Sitzung 60-120 Min. dauern, in seltenen Fällen auch 120-240 Min.. Dementsprechend erhöht sich das Honorar. Beim Coaching zzgl. MwSt.

 

Terminabsagen bitte bis spätestens 24 Stunden vorher. Kurzfristigere Absagen werden mit einem Honorar von einer Stunde berechnet.

 

Ich arbeite als freier Arzt/Therapeut und Coach. Wie viele Sitzungen oder Coachings erforderlich sind, hängt auch von Ihnen und der Komplexität Ihres Falls ab, in manchen Fällen sind nur 5 - 8 Sitzungen nötig, bei komplexeren Themen jedoch auch wesentlich mehr. Eine Sitzung dauert ca. 60 - 120 Min.

 

Meine Klienten kommen in der Regel als Selbstzahler zu mir. Dies hat einige Vorteile. Bei mir haben Sie keine langen Wartezeiten und können über die Dauer und Häufigkeit Ihrer Sitzungen selbst bestimmen. Ich bin bei der Therapie nicht an kassenärztliche Vorschriften (z.B. Methoden, Berichterstattung) gebunden.

 

Bitte beachten Sie, mein Angebot umfasst ausschließlich Therapie und Coaching. Ich erstelle keinerlei Atteste, Gutachten, Berichte oder Bestätigungen für z.B. Versicherungen oder Behörden.

 

Die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen erfolgt leider nicht.

 

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen erfolgt nur gelegentlich.

 

In Deutschland werden psychotherapeutische Leistungen nur sehr eingeschränkt von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten für die meisten Therapiemethoden werden nicht von den gesetzlichen Kassen abgedeckt (z.B. Systemische Therapie, körperbezogene Therapien, Gestalttherapie, Gesprächspsychotherapie, Paartherapie u.v.m.). Gesetzliche Kassen zahlen auch nur dann für Therapiestunden, wenn eine seelische Krankheit gemäß Diagnosekriterien ICD 10 und DSM-V vorliegt und in Ihrer Krankenakte aufgeführt wird. Dies hat dann aber Auswirkungen bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung und ist bei bevorstehender Verbeamtung meist ein Auschlusskriterium. 

Wenn Sie auf eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung angewiesen sind, wenden Sie sich bitte an einen Therapeuten, dessen Therapieangebot von den gesetzlichen Kassen übernommen wird. Das sind in Deutschland nur drei Therapieverfahren: tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie und Psychoanalyse.

 

Coaching-/Supervisions-Honorar für Gruppen/Unternehmen/Manager/Führungskräfte:

Die Höhe des Honorars richtet sich nach Zeit und Aufwand (Bitte erfragen, individuelle Regelungen möglich).